Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Bekanntmachung der Gemeinde Kummerfeld an alle Grundstückseigentümer im Bereich der Bundesstraße 20.05.2010 


Erneuerung der Regenwasserleitung bzw. Herstellung einer Grabenverrohrung sowie Erneuerung des Geh- und Radweges westlich der Bundesstraße (K21)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen vermutlich bereits bekannt ist, beabsichtigt die Gemeinde Kummerfeld, die o.g. Baumaßnahmen durchzuführen. Als Ausführungstermin wird der 01.08.2010 anvisiert.

Hiermit werden Sie – wie alle Grundstückseigentümer an der Bundesstraße- zu einer Informationsveranstaltung eingeladen am

 

Donnerstag, 08.07.2010, um 19:30 Uhr,

im Meinkenhof, Großer Sitzungssaal, Bornbarg 31,

25495 Kummerfeld.

 

Ihnen soll Gelegenheit gegeben werden,

  •       Erläuterungen zu der vorgesehenen Art des Ausbaus zu erhalten,
  •       Informationen zu der Kostenschätzung des Planungsbüros zu bekommen,
  •       Zu erfahren, welche Ausbaumaßnahmen beitragspflichtig sind,
  •       die Einstufung der Bundesstraße als Straße zu erfahren,
  •       in Abhängigkeit davon die Höhe der Prozentsätze für die Anliegerbeiträge kennen zu lernen

und

  •       zu erfahren, auf welche Gesamtfläche der Anteil der Anlieger berechnet werden wird.

 

Grundsätzlich beitragspflichtig sind die Grundeigentümer, die Erbbauberechtigten und die Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts für das an der ausgebauten öffentlichen Straße gelegene Anlieger- oder Hinterliegergrundstück. Wohnungs- und Teileigentümer müssen in Höhe ihres Eigentumsanteils mit Straßenausbaubeiträgen rechnen.

Was Sie nicht erfahren können ist, wie hoch Ihr Anteil an den Anliegerbeiträgen genau sein wird. Denn dieses hängt von vielen Faktoren ab, die wir heute noch nicht kennen: Wie hoch werden die Kosten nach der öffentlichen Ausschreibung sein, welche noch nicht bekannten Schwierigkeiten führen eventuell zu nachträglichen Kostenerhöhungen und wie wird demgemäß die Endabrechnung aussehen? Auf jeden Fall aber werden Sie so gut wie möglich informiert.

Als Ansprechpartner werden Ihnen neben dem Bürgermeister die Mitglieder des Bau-, Wege- und Umweltausschusses zur Verfügung stehen, Gemeindevertreter sowie ein Vertreter des Amtes Pinnau.

Die Beitragsveranlagung wird durch die Firma GeKom vorgestellt und begründet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

(Dr. iur. Siefken)