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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

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Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2008 21.12.2007 


Aufgrund des § 18 Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77ff Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss des Amtsausschusses Pinnau vom 11. Dezember 2007 folgende Haus­halts­satzung für das Haushaltsjahr 2008 erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

3.643.700 €

 

in der Ausgabe auf

3.643.700 €

 

und

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

266.500 €

 

in der Ausgabe auf

266.500 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

0 €

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €

 

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

1.000.000 €

 

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan

ausgewiesenen Stellen auf

 

43,50 Stellen

§ 3

Die allgemeine Amtsumlage wird gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 der Amtsordnung auf Grundlage des Fusionsvertrages vom 28. Juni 2006 erhoben und auf 2.594.800 € festgesetzt. Auf die Gemeinden entfallen folgende Beträge:

Bönningstedt:

19,17 %

497.405 €

Borstel-Hohenraden:

10,16 %

263.715 €

Ellerbek:

23,56 %

611.358 €

Hasloh:

13,09 %

339.541 €

Kummerfeld:

11,38 %

295.389 €

Prisdorf:

12,45 %

323.013 €

Tangstedt:

10,19 %

264.379 €

§ 4

Die Umlage für die Realschule mit Hauptschulteil sowie für die Umlage für Volkshochschule werden gemäß § 21 Abs. 1 der Amtsordnung und auf Grundlage des Fusionsvertrages vom 28. Juni 2006 nur von den Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh erhoben.

Die Schulumlage wird zum Teil nach der Anzahl der Schüler/innen aus den beteiligten Gemeinden nach dem Stand vom 20.01.2007 und zum Teil nach der Finanzkraft der Gemeinden festgesetzt und verteilt sich wie folgt:

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

 

 

Bönningstedt:

125.563 €

19.417 €

Ellerbek:

74.015 €

23.087 €

Hasloh:

68.222 €

13.496 €

 

268.800 €

56.000 €

§ 5

Die Umlage für die Volkshochschule wird auf 46.900 € (Verwaltungshaushalt) und 4.000 € (Vermögenshaushalt)  festgesetzt. Der Betrag berechnet sich zum Teil nach der Anzahl der Teilnehmer/innen aus den beteiligten Gemeinden sowie zum Teil nach deren Einwohnerzahl und verteilt sich wie folgt:

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

 

 

Bönningstedt:

20.840 €

 1.387 €

Ellerbek:

 15.555 €

 1.649 €

Hasloh:

 10.505 €

 964 €

 

46.900 €

4.000 €

§ 6

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amts­vorsteher seine Zustimmung nach § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 €.

§ 7

Für die nach Anlage A zum Haushaltsplan im Verwaltungshaushalt nach § 15 Abs.2 GemHVO gebildeten Budgets gelten folgende Budgetregelungen:

a)        Gegenseitig deckungsfähig sind alle Ausgaben eines Budgets, mit folgenden Ausnahmen:

-          die in § 17 Abs.5 GemHVO-kameral genannten Ausgaben;

-          die Ausgaben der Gruppierungsnummern 40 bis 44 (Personalkosten);

-          die Ausgaben der Gruppierungsnummern 50 und 51 (Bauunterhaltung).

Im Budget der Volkhochschule gehören davon abweichend die Ausgaben der Gruppierungsnummer 41610 (Dozentenhonorare) und 44800 (Künstlersozial­abgabe) zu den gegenseitig deckungsfähigen Ausgaben.

b)        Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind alle Ausgaben eines Budgets bis zu einer Höchstgrenze von 50% des Haushaltsansatzes, mit folgenden Ausnahmen:

-          die in § 17 Abs.5 GemHVO-kameral genannten Ausgaben;

-          die Ausgaben der Gruppierungsnummern 40 - 44 (Personalkosten).

Ob die übertragbaren Mittel tatsächlich übertragen werden, entscheidet der Amtsvorsteher in Abstimmung mit den jeweiligen Einrichtungen.

c)         Übersteigen die Mehreinnahmen eines Budgets die Mindereinnahmen dieses Budgets, kann der übersteigende Betrag zu 50% für Mehrausgaben bei den gegenseitig deckungsfähigen Ausgaben verwendet werden. Ausgenommen sind die nach § 16 Abs.1 GemHVO-kameral zweckgebundenen Einnahmen.

d)        Eine Übertragung von Mehr­einnahmen wird nicht zugelassen.

 

Bönningstedt, den  13.12.2007

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

gez. Schadendorf

 

 

 

 

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Ellerbeker Str. 20, 25474 Bönningstedt, Zimmer 8, eingesehen werden.

 

Bönningstedt, den 21.12.2007                                        Amt Pinnau

                                                                                              Der Amtsvorsteher

                                                                                              gez. Schadendorf