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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

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Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl 2008 14.05.2008 


Wahlbekanntmachung

 

1.  Am 25. Mai 2008 finden die Wahlen der Gemeindevertretungen in den Gemeinden Bönningstedt,
     Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Hasloh, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt statt.

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr

     Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Pinneberg verbunden.

2.  Die Gemeinden Bönningstedt, Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Hasloh, Kummerfeld, Prisdorf und
     Tangstedt bilden jeweils drei Wahlbezirke.
     Die Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh gehören bei
     der Kreiswahl zum Wahlkreis 24 (Pinnau I)
     und die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld,Prisdorf und Tangstedt 
     zum Wahlkreis 25 (Pinnau II – Rellingen).

     Der Wahlraum befindet sich

       Gemeinde Bönningstedt:
       Wahlkreis/Wahlbezirk 001, 002, 003: Grundschule Bönningstedt
                                                             Kieler Str. 120, 25474 Bönningstedt

       Gemeinde Borstel-Hohenraden:
       Wahlkreis/Wahlbezirk 001, 002, 003: Grundschule
                                                              Quickborner Str. 99, 25494 Borstel-Hohenraden

        Gemeinde Ellerbek:

        Wahlkreis/Wahlbezirk 001: Feuerwache, Hauptstr. 20, 25474 Ellerbek
        Wahlkreis/Wahlbezirk 002: Seniorentreff, Heidkoppelweg 12, 25474 Ellerbek
        Wahlkreis/Wahlbezirk 003: Sitzungsraum bei der Hermann-Löns-Schule,
                                                      Rugenbergener Mühlenweg, 25474 Ellerbek

        Gemeinde Hasloh:
        Wahlkreis/Wahlbezirk 001, 002, 003: Peter-Lunding-Schule,
                                                              Schulstraße 21, 25474 Hasloh

        Gemeinde Kummerfeld:
        Wahlkreis/Wahlbezirk 001, 002, 003: Grundschule,
                                                               Bundesstr. 72, 25495 Kummerfeld

        Gemeinde Prisdorf:
        Wahlkreis/Wahlbezirk 001, 002, 003: Schule/Bilsbekraum,
                                                               Hudenbarg 5, 25497 Prisdorf

        Gemeinde Tangstedt:
        Wahlkreis/Wahlbezirk 001, 002, 003: Gemeindezentrum,
                                                               Brummerackerweg 5, 25499 Tangstedt

3.      Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen
         Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
         Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren
         Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll
         bei der Wahl abgegeben werden.

         Bei der Gemeindewahl in den Gemeinden Bönningstedt, Borstel-Hohenraden, Ellerbek,
         Hasloh, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt hat jede Wählerin und jeder Wähler 3
         Stimmen, die beliebig verteilt werden können.    

          Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.

          Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder
          er  auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig
          kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
          Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes
          oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden,
          dass sein Inhalt verdeckt ist.

4.       Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
          Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Stören des
          Wahlgeschäfts möglich ist.

5.      Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem
         Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a)      durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)      durch Briefwahl

         teilnehmen.

        Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich in den Bürgerbüros des Amtes Pinnau

        Standort Bönningstedt, Ellerbeker Str. 20, 25474 Bönningstedt

        Standort Pinneberg, Elmshorner Str. 49, 25421 Pinneberg

        die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und für die Kreiswahl, einen amtlichen
        Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief
        mit den Stimmzetteln (im verschlossen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
        so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am
        Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des
        Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben
        will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem     
        Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem
        Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler
        mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6.     Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben      
        (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

 

14. Mai 2008                                                                        Amt Pinnau
                                                                                  Der Gemeindewahlleiter
                                                                                       Bernd Grundlach