Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld und Tangstedt sowie der Hundesteuer für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt 18.02.2019 


Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld und Tangstedt sowie der Hundesteuer für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für die amtsangehörigen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld und Tangstedt sowie die Höhe der Hundesteuer für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt haben sich nicht geändert.

Daher werden Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2019 nicht erteilt. 

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 in der jeweils gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. 

Die Hundesteuer wird aufgrund der jeweiligen Satzung der Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt für das Kalenderjahr 2019 ebenfalls in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. 

Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Steuerbescheide sind gemäß § 12 Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung die im letzten Bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten. 

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. 

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, erhoben werden. 

Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung. 

Die Gemeindevertretungen Ellerbek und Prisdorf haben zum 01.01.2019 eine Erhöhung der Steuerhebesätze beschlossen. Daher haben alle Ellerbeker und Prisdorfer Grundsteuerpflichtigen einen neuen Abgabenbescheid erhalten. 

Die Gemeindevertretung Tangstedt hat zum 01.01.2019 eine Neufestsetzung der Straßenreinigungsgebühren beschlossen. Daher werden alle Tangstedter Straßenreinigungsgebührenpflichtigen einen neuen Abgabenbescheid erhalten. 

 

Rellingen, den 14.02.2019

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher 

gez. Hildebrand

18.02.2019