Öffentliche Bekanntmachungen
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Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Prisdorf 06.03.2019
Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Prisdorf
Der Gemeindevertreter Gerhard Rathje hat sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist
Herr Joachim Wackernagel
Hauen 15a
25497 Prisdorf
zum neuen Gemeindevertreter festgestellt worden.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Prisdorf kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Rellingen, 05.03.2019
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
als Gemeindewahlleiter
Hildebrand