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Öffentliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Kummerfeld nach § 3 Abs. 2 BauGB 15.04.2019 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Kummerfeld
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Kummerfeld nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.02.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 18 der Gemeinde Kummerfeld:

  • für das Gebiet „südl. Sportanlage Ossenpadd bis zur Ortsgrenze Pinneberg, ca. 340 m westlich der BAB A 23"

und die Begründung mit Umweltbericht liegen vom

 

29.04.2019 bis einschließlich 28.05.2019

 

in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen und Ordnung, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen, Zimmer 8 während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

Auslegungsexemplar B -Plan 18, Kummerfeld

Teil A - Planzeichnung B-Plan 18, Kummerfeld

Teil B - Text - zum B-Plan 18 Kummerfeld

Begründung zum B-Plan 18, Kummerfeld

Abwägung zum B-Plan 18, Kummerfeld

Datenschutzerklärung, B-Plan 18, Kummerfeld 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar, die diesen Informatio­nen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus:

[1]   Umweltbericht zur B-Plan Nr. 18 (Bestandteil der Begründung) lesen

[2]   Landschaftsplan der Gemeinde Kummerfeld (Bestandteil der Begründung) lesen

[3]   Entwässerungs- und Verkehrskonzept zum B-Plan Nr. 18 lesen

[4]   die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB lesen

[5]   Schalltechnische Untersuchung lesen

[6]   Artenschutz - Brutvogel – und Amphibien - Bestandserfassung lesen

[7]   Bodengutachten - Nutzungsbezogene und entsorgungsrelevante Kontaminationsuntersuchung des Bodens, Asphaltuntersuchungen lesen

 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch - in [1], [4],[5]

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Wohn- und Erholungsnutzung, zu Lärmimmissionen durch die unmittelbar angrenzende Autobahn und zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt - in [1], [2],[4], [6],

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Flächennutzung und Biotop­typenausstattung, zu Belangen des Artenschutzes, zum Lebensraumpotenzial für Vögel in Gehölzbeständen sowie Maßnahmen zur Vermei­dung, Mi­nimierung und zum Aus­gleich von Beein­trächtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Fläche sowie Wasser - in [1], [3],[4],[7]

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem im Plangebiet an­stehen­den Boden und dessen naturschutzfachlicher Bedeutung, zu den Auswir­kungen der geplanten Bebau­ung auf Boden, Fläche und Grundwasserneubildung durch Versiegelung und Flächenbeanspruchung sowie Maßnah­men zur Vermeidung, Mi­nimierung und zum Aus­gleich von Beeinträchti­gungen sowie zur Entwässerung bzw. Ableitung von Niederschlagswasser.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima - in [1], [2]

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität und zum Klima sowie Maßnahmen zur Minimierung von Beein­trächti­gungen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft - in [1]

  • es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchti­gungen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter- in [1], [4]

  • es werden Aussagen getroffen bzw. der Hinweis gegeben, dass das Plangebiet teilweise in einem archäologischen Interessensgebiet liegt

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.amt-pinnau.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemein­de den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prü­fung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Der vorgesehene Geltungsbereich ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.

Lageplan B-Plan 18 in Kummerfeld

B-Plan 18 – Gemeinde Kummerfeld                                                                      

 

 

Rellingen, den 15.04.2019

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

                                                                                                            

gez. Günther Hildebrand

 

15.04.2019