Öffentliche Bekanntmachungen
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2. Nachtrag zur Satzung des Amtes Pinnau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren 22.11.2019
2. Nachtrag zur Satzung des Amtes Pinnau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Aufgrund des § 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung in der zurzeit gültigen Fassung sowie den §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss des Amtes Pinnau vom 13.11.2019 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Pinnau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 13.07.2007 erlassen:
Artikel 1
Die zur Satzung des Amtes Pinnau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren anliegende Gebührentabelle ist geändert worden. Die geänderte Gebührentabelle ist als Anlage diesem Nachtrag beigefügt (siehe unten).
Artikel 2
Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Pinnau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung ist auszufertigen und bekanntzumachen.
Rellingen, den 20.11.2019
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
(Hildebrand)