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Öffentliche Bekanntmachungen

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1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Tangstedt vom 15. Januar 2014 17.12.2019 


1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Tangstedt vom 15. Januar 2014

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.12.2019 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Pinneberg folgender 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Tangstedt erlassen:

 

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Tangstedt vom 15.01.2014 wird wie folgt geändert:

 

1.) In § 2 Abs. 2 wird unter Nr. 14 der folgende Satz aufgenommen:

14. Entscheidungen über Ausnahmen von Veränderungssperren nach § 14 BauGB. Der Bürgermeister hat die Befugnis, die Entscheidung im Einzelfall auf den zuständigen Ausschuss zu übertragen.

 

Artikel 2

 

Die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 16. Dezember 2019 erteilt.

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

Tangstedt, den 17.12.2019

 

Gemeinde Tangstedt
Die Bürgermeisterin

gez. Krohn

17.12.2019