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Öffentliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung der Gemeinde Kummerfeld über die Aufstellung eines Bebaunungsplanes Nr. 14 und Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 15 11.10.2010 


Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet nördlich des Langenbargen
sowie
Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet zwischen Prisdorfer Straße und Baumschulenweg

Bekanntmachung des Amtes Pinnau
handelnd für die Gemeinde Kummerfeld

Zu 1.: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kummerfeld hat in ihrer Sitzung am 15.04.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 14 für den Bereich nördlich des Langenbargens aufzustellen. Planungsziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Der zurzeit gültige Flächennutzungsplan weist das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche aus. Nach den Vorentwürfen mit Stand vom 13.08.2010 könnten ca. 34 Wohneinheiten/ Bauplätze entstehen. Das genaue Plangebiet ist der anliegenden Planzeichnung zu entnehmen.
 
Zu 2.: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kummerfeld hat in ihrer Sitzung am 15.04.2010 beschlossen, für den Bereich zwischen Prisdorfer Straße und Baumschulenweg einen Bebauungsplan Nr. 15 aufzustellen. Gleichzeitig wird eine 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das betreffende Gebiet im Parallelverfahren gemäß § 8 III 1 BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der derzeit gültige Flächennutzungsplan weist das Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft aus. Geplant ist nunmehr die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Das genaue Plangebiet ist der anliegenden Planzeichnung zu entnehmen.
 
Am
Donnerstag, den 04. November 2010
um 19:30 Uhr,
in der Feuerwache, Bornbarg 16 a
25495 Kummerfeld
 
findet eine öffentliche Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Zweck der Veranstaltung ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung; der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
 
Rellingen, 11.10.2010
 
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
                                                                                                            
gez. Wilfried Hans

11.10.2010