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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Auslegung der Planentwürfe einer 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eines Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südöstlich der Dorfstraße/ Brummerackerweg 01.11.2010 


Öffentliche Auslegung der Planentwürfe einer 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eines Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südöstlich der Dorfstraße/ Brummerackerweg


Bekanntmachung des Amtes Pinnau handelnd für die Gemeinde Tangstedt


Die von der Gemeindevertretung Tangstedt in ihrer Sitzung am 26.10.2010 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe für die o.g. Bauleitplanungen liegen

vom 22. November 2010 bis 22. Dezember 2010

in der Amtsverwaltung Pinnau, Zimmer 9, Hauptstrasse 60, 25462 Rellingen während den Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.
An umweltbezogenen Informationen liegen für die Entwürfe der o.g. Bauleitplanung Umweltberichte aus. Diese beinhalten u.a. die Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes im Rahmen der o.g. Bauleitplanung und die Beschreibung des Umweltzustandes sowie eine Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Amt Pinnau vorbringen.
 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig
 
Rellingen, 27.10.2010
 
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
                                                                                                            
gez. Wilfried Hans

01.11.2010