Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung in Tangstedt 02.11.2010
Amt Pinnau der Amtsvorsteher handelnd für die Gemeinde Tangstedt
Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Widmungsverfügung
Betr.: Widmung einer Straße im Gemeindegebiet Tangstedt
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.10.2010 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straße für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes wird somit die Straße
Große Twiete
(Flurstücke 106/54 der Flur 9, 58/1 der Flur 10, 185/112 (Teilstück), 184/111, 110 jeweils der Flur 11, Gemarkung Tangstedt)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG
eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Tangstedt ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung, die Begründung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 109, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 109, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Tangstedt, den 27.10.2010
Gemeinde Tangstedt
Der Bürgermeister
gez.: Goos
Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung der Gemeinde Tangstedt vom 27.10.2010 öffentlich bekannt.
Rellingen, den 02.11.2010
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez.: Hans