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Entgeltordnung für die Benutzung des Hallenbades der Gemeinde Ellerbek 08.07.2022
Entgeltordnung für die Benutzung des Hallenbades der Gemeinde Ellerbek
Aufgrund des § 27 Abs. 1 Satz 2 und § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung wird nach Beschluss durch die Gemeindevertretung vom 23.06.2022 folgende Entgeltordnung erlassen:
§ 1
Nutzung
Die Nutzung des Hallenbades ist Schulen, Vereinen und sonstigen Gruppen vorbehalten.
§ 2
Entgeltsätze
(1) Für die Benutzung des Hallenbades werden folgende Entgelte je angefangene Stunde erhoben:
TSV Ellerbek, andere Ellerbeker Vereine und Schulen 55 €
Private Nutzer und auswärtige Vereine , 70 €
(2) Die Entgeltsätze in Absatz 1 enthalten den zurzeit gültigen Umsatzsteuersatz von 7%.
§ 3 Entrichtung der Entgelte
(1) Die Entgelte sind vom Benutzer jeweils im Voraus zu entrichten für
- die Zeit vom 01.01. bis zu den Schulsommerferien
- die Zeit nach den Schulsommerferien bis zum 31.12. eines Jahres.
(2) Bei der Nutzung durch Gruppen ist der Gemeinde rechtzeitig vorher eine Person zu benennen, die sich verpflichtet, das Entgelt zu entrichten und eine Teilnehmerliste zu übersenden.
§ 4
Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entgeltordnung vom 01.01.2014 außer Kraft.
Ellerbek, den 08.07.2022
Gemeinde Ellerbek
Der Bürgermeister
Hildebrand
Bekanntmachung am 08.07.2022 für eine Woche, Inkrafttreten am 16.07.2022