Öffentliche Bekanntmachungen
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Prüfergebnis des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach §58 Abs. 3 KiTaG, Kindergarten Borstel-Hohenraden 12.07.2022
Prüfergebnis des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach §58 Abs. 3 KiTaG, Kindergarten Borstel-Hohenraden
Nach § 58 KitaG sind die Standortgemeinden verpflichtet, zum Zwecke der Evaluation eine sog. Überleitungsbilanz zu erstellen und zu veröffentlichen. In dieser werden zu wesentlichen Eckwerten des Betriebs einer Kindertageseinrichtung die Ist-Werte des Jahres 2019 den Soll-Werten des Jahres 2021 gegenübergestellt.
Die ermittelten Werte waren vor der Veröffentlichung dem zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein zur Prüfung zuzuleiten.
Prüfergebnis des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach §58 Abs. 3 KiTaG, Kindergarten Borstel-Hohenraden [PDF-Dokument: 1 MB]