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Öffentliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Borstel-Hohenraden Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Borstel-Hohenraden 06.09.2023 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Borstel-Hohenraden
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Borstel-Hohenraden 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel-Hohenraden hat in ihrer Sitzung am 30.03.2022 beschlossen, für das Gebiet „südlich Dorfstraße / westlich Nedderhulden“ den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Borstel-Hohenraden aufzustellen.

Planungsziele sind die Darstellung eines Allgemeinen Wohngebietes mit heterogenen Wohnformen/Bauformen für ältere und jüngere Menschen im gleichen Maße. Dabei sollen Angebote für Borstel-Hohenradener Bürger:innen und Neuzuziehende geschaffen werden, um die Dorfgemeinschaft nachhaltig zu stärken und die Siedlungsstruktur zu optimieren.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel-Hohenraden hat in ihrer Sitzung am 30.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Gebiet „südlich Dorfstraße / westlich Nedderhulden“ aufzustellen.

Planungsziele sind die Darstellung eines Allgemeinen Wohngebietes mit heterogenen Wohnformen/Bauformen für ältere und jüngere Menschen im gleichen Maße. Dabei sollen Angebote für Borstel-Hohenradener Bürger:innen und Neuzuziehende geschaffen werden, um die Dorfgemeinschaft nachhaltig zu stärken und die Siedlungsstruktur zu optimieren.

Alle an der Planung Interessierten werden eingeladen, am

Mittwoch, den 04. Oktober 2023, um 19:00 Uhr

in der Turnhalle Borstel-Hohenraden, Quickborner Straße 99, 25494 Borstel-Hohenraden,

an einer öffentlichen Veranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

§ 3 Absatz 1 BauGB teilzunehmen.

Zweck der Veranstaltung ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Weiterhin soll gemeinsam mit den Planern die Lösung, die für die Neugestaltung des Gebietes in Betracht kommt sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung diskutiert werden. Jedermann/-frau ist eingeladen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren, sich während zu diesen Planungen zu äußern und an der Erörterung zu beteiligen.

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr.12 ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Lageplan B-Plan 12 Borstel-Hohenraden

Rellingen, den 06.09.2023

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Harm Kähler

06.09.2023