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Öffentliche Bekanntmachungen

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Genehmigung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet der Gemeinde Tangstedt 18.10.2023 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
Genehmigung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet der Gemeinde Tangstedt

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 31.05.2023 beschlossene Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gemeindegebiet der Gemeinde Tangstedt mit Bescheid vom 26.09.2023 Az.: IV 522-61812/2023 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.

Alle Interessierten können die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen und Ordnung, Zimmer 10, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.amt-pinnau.de“.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Rellingen, 18.10.2023

Amt Pinnau

Der Amtsvorsteher       

gez. Harm Kähler

Dokumente:

Planzeichnung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Begründung inkl. Umweltbericht der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB

18.10.2023