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Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2024 13.11.2023 


Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 18 Amtsordnung i.V.m. § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 06.11.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

5.335.300

EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

5.335.300

EUR

einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von

0

EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.183.100

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.150.100

EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

119.000

EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

150.500

EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

15.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

38,99

Stellen.

§ 3

Die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf 19,194002 % der Finanzkraft der amtsangehörigen Gemeinden festgesetzt.

§ 4

(1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsvorsteher seine Zustimmung gemäß § 18 AO i.V.m. § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt jeweils 10.000 € im Einzelfall. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt.
(2) Als erheblich gelten 3 % der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.

(3) Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

§ 5

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind andere Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden. Die Befugnis zur Übertragung wird auf den Amtsvorsteher übertragen; die Zustimmung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt.

§ 6

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.
(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch den Amtsvorsteher grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets.

(4) Gemäß § 18 AO i.V.m. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorgenannten Bewirtschaftungsregeln folgende Produkte zu einem Budget verbunden:

Budget

der Produktbereich

umfasst folgende Produkte

1

11101

Amtsorgane

11102

Verwaltungsleitung                           

11103

Innere Dienste

11104

Kämmerei                               

11105

Steuerverwaltung                

11106

11107

Finanzbuchhaltung

Bilanzbuchhaltung

11108

Bau- und Liegenschaftsverwaltung

11109

Gebäudemanagement

11110

Schul-, Kultur- und Sozialverwaltung

11111

Personalrat, Betriebsgemeinschaft

11112

Gleichstellungsbeauftragte



12102

Wahlen

12201

 Öffentliche Ordnung

12202

Bürgerbüro

12203

Gemeindebüro Ellerbek

12205

12801

Standesamt

Katastrophenschutz

6

61100

Steuern, allgemeine Umlagen und Zuweisungen

61201

Sonst. allg. Finanzwirtschaft

Rellingen, 07.11.2023                   

                                                                                Amt Pinnau

                                                                                Der Amtsvorsteher

                                                                                gez.

                                                                                Kähler

13.11.2023