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1. Nachtrag zur Verbandssatzung des Schulverbands Bilsbek der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf 11.12.2023 


1. Nachtrag zur Verbandssatzung des Schulverbands Bilsbek der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf

Aufgrund des § 5 Abs. 3 und des § 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 13.11.2023 der 1. Nachtrag zur Verbandssatzung erlassen:

Artikel 1

Die Verbandssatzung der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Verbandsmitglieder entsenden jeweils 4 weitere Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung. Als weitere Vertreterinnen und Vertreter sowie ihre Stellvertretenden können die Gemeinden bürgerliche Mitglieder entsenden. Die Zahl der von einer Gemeinde entsandten bürgerlichen Mitglieder darf die Zahl der entsandten Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nicht erreichen.
(Hinweis: Jede Gemeinde entsendet insgesamt 5 Vertreterinnen und Vertreter -hier ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister mit einzubeziehen-, da sie/er der Gemeindevertretung angehört. Somit kann jede Gemeinde maximal 2 bürgerliche Mitglieder als Vertreterinnen und Vertreter in den Schulverband entsenden. Des Weiteren kann jede Gemeinde maximal 2 bürgerliche Mitglieder als Stellvertretung für die Vertreterinnen und Vertreter des Schulverbands entsenden.)
                                              

Artikel 2

Der 1. Nachtrag der Verbandssatzung zwischen den Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.

Rellingen, den 11.12.2023

Schulverband Bilsbek
Die Verbandsvorsteherin

(Koll)

11.12.2023