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Öffentliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung zur Widmung einer Straße in der Gemeinde Prisdorf 13.12.2010 


Amt Pinnau, der Amtsvorsteher handelnd für die Gemeinde Prisdorf
Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

Widmungsverfügung
 
Betr.:  Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Prisdorf
 
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.11.2010 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes werden somit die Straßen
 
Schnickenfeld, Fasanenweg, Hasenkehre, Eichhörnchenweg, Dachsbau
und Heisterhoop
(Flurstücke 47/16, 52/78, 53/19, 52/46, 56/13, 52/55, 65/84, 69/9, 69/43, 69/45, 65/85, 65/83 (Teilstück), 65/93, 64/17, 57/24, 56/11, 56/4, 57/23, 56/14, 53/6, 52/16, 47/8, 57/2, 57/22 und
 jeweils der Flur 4, Gemarkung Prisdorf)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
 
Sowie die Wegeflächen
 
Fußweg (Fuchsweg zum Schnickenfeld), Fußweg (Schnickenfeld zum Dachsbau) + Fußweg westl. Eichhörnchenweg
(Flurstücke 64/67, 65/83 (Teilstück), 57/27 (Teilstück), 57/20, 47/24 + 64/21 jeweils der Flur 4,
Gemarkung Prisdorf)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als sonstige öffentliche Straßen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) StrWG eingeteilt.
 
Die Wirksamkeit der Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
 
Die Gemeinde Prisdorf ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke.
 
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 4, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
 
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 109, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
 
Prisdorf, den 30.11.2010
Gemeinde Prisdorf
Der Bürgermeister
                                                                                                                                       gez. Hans
                                                                                                                                            
Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 30.11.2010 der Gemeinde Prisdorf öffentlich bekannt.
 
Rellingen, den 13.12.2010

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

gez. Hans

Lageplan der Widmungsverfügung

 

13.12.2010