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Öffentliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung in Tangstedt 17.01.2011 


Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung in Tangstedt


Amt Pinnau, der Amtsvorsteher
handelnd für die Gemeinde Tangstedt
 
·        Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
 
 
 
Widmungsverfügung
 
Betr.: Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Tangstedt
 
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2010 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes werden somit die Straßen 
  
Bürgermeister-Eggerstedt-Weg, Hermann-Krohn-Str. (südl. Teilbereich), Rosenstr. (südl. Teilbereich), Steenacker, Bendloh und Sandstieg
(Flurstücke 24/43, 24/46, 24/48, 25/39, 25/38, 25/44, 25/43 (Teilstück), 21/91, 21/88, 21/79, 21/78, 21/80 (Teilstück) und 25/42 (Teilstück), jeweils der Flur 6, Gemarkung Tangstedt)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
 
Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
 
Die Gemeinde Tangstedt ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke.
 
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 4, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
 
 
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 109, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
 
 
Tangstedt, den 10.12.2010
Gemeinde Tangstedt
Der Bürgermeister
 
Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 10.12.2010 der Gemeinde Tangstedt öffentlich bekannt.
 
Rellingen, den 17.01.2011  

Amt Pinnau 
er Amtsvorsteher 
gez. Hans 

Lageplan Widmung B-Plan 8 Tangstedt [PDF-Dokument: 487 kB]  

17.01.2011