Öffentliche Bekanntmachungen
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Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Kummerfeld 17.01.2011
Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Kummerfeld
Amt Pinnau, der Amtsvorsteher
handelnd für die Gemeinde Kummerfeld
Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2010 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes werden somit die Straßen
Im Sande, Uhlenhorst und Stadesch
(Flurstücke 64/40 (Teilstück), 63/13 (Teilstück) 64/99, 64/71, 64/107 und 64/106
jeweils der Flur 4, Gemarkung Kummerfeld)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Kummerfeld ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 4, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 109, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Kummerfeld, den 15.12.2010
Gemeinde Kummerfeld
Der Bürgermeister
Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 15.12.2010 der Gemeinde Kummerfeld öffentlich bekannt.
Rellingen, den 17.01.2011
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hans