Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Tangstedt (Kreis Pinneberg) vom 16.11.2010 04.02.2011
1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Tangstedt (Kreis Pinneberg) vom 16.11.2010
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09. Dezember 2010 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Pinneberg folgender 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Tangstedt erlassen:
§ 1 Änderung in § 9 Absatz 1 Satz 1
In § 9 Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „ während der Dauer von 14 Tagen“ durch die Worte „während der Dauer einer Woche“ ersetzt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Absatz 1 GO wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Pinneberg vom 03.01.2011 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Tangstedt, den 20.01.2011
Gemeinde Tangstedt
Der Bürgermeister
(Goos)
04.02.2011