Öffentliche Bekanntmachungen
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Widmung der Straße Kleine Twiete im Gemeindegebiet Tangstedt 14.03.2011
Amt Pinnau, der Amtsvorsteher handelnd für die Gemeinde Tangstedt
Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Widmungsverfügung
Betr.: Widmung einer Straße im Gemeindegebiet Tangstedt
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.02.2011 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßenfläche für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes wird somit die Straße
Kleine Twiete (Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9)
(Flurstücke 57/2, 42/26 + 42/36, jeweils der Flur 10, Gemarkung Tangstedt)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Tangstedt ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan Widmung der Straße Kleine Twiete im Gemeindegebiet Tangstedt [PDF-Dokument: 334 kB] hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 4, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 109, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Tangstedt, den 15.02.2011
Gemeinde Tangstedt
Der Bürgermeistergez.Goos
Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 10.12.2010 der Gemeinde Tangstedt öffentlich bekannt.
Rellingen, den 07.03.2011
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hans
Kleine Twiete (Bereich des Bebauungsplanes Nr. 9)
(Flurstücke 57/2, 42/26 + 42/36, jeweils der Flur 10, Gemarkung Tangstedt)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Tangstedt ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan Widmung der Straße Kleine Twiete im Gemeindegebiet Tangstedt [PDF-Dokument: 334 kB] hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 4, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 109, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Tangstedt, den 15.02.2011
Gemeinde Tangstedt
Der Bürgermeistergez.Goos
Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 10.12.2010 der Gemeinde Tangstedt öffentlich bekannt.
Rellingen, den 07.03.2011
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hans
14.03.2011