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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

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1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Tangstedt (Amt Pinnau) vom 22.03.2011 22.03.2011 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau, Der Amtsvorsteher handelnd für die Gemeinde Tangstedt

1. Änderung  der Satzung über die Erhebung von Beiträgen  für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau  von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)  der Gemeinde Tangstedt (Amt Pinnau) vom 22.03.2011

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird die Satzung der Gemeinde Tangstedt über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Tangstedt (Amt Pinnau) vom 10.12.2010 nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.03.2011 wie folgt geändert:
 
§ 6 Abs. 2 Nr. 4 erhält rückwirkend zum 01. Januar 2007 folgende Fassung und ersetzt § 6 Abs. 2 Nr. 4 der Straßenbaubeitragssatzung vom 10.12.2010:
 
4.  Anstelle der in Ziff. 1 bis 3 geregelten Vervielfältiger wird die (bebaute und unbebaute) Grundstücksfläche bei nachfolgenden Funktionen in den Fällen der Ziff. 1 aufgrund der zulässigen, in den Fällen der Ziff. 2 und 3 aufgrund der tatsächlichen Nutzungen nach nachstehender Tabelle angesetzt: 
  
a) Friedhöfe 0,5

b) Sportplätze 0,5

c) Kleingärten 0,5

d) Freibäder 0,5

e) Campingplätze 1,0

f)  Flächen für den Naturschutz und die Landespflege 0,02

g) Teichanlagen, die zur Fischzucht dienen, 0,05

h)  Gartenbaubetriebe 0,5

i)   Baumschulflächen im Außenbereich 0,3 

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2007 in Kraft.Durch das rückwirkende Inkrafttreten dieser Satzung dürfen Beitragspflichtige nicht ungünstiger gestellt werden als nach der bisherigen Satzung (§ 2 Abs. 2 Satz 3 KAG). Von der Rückwirkung erfasste Beitragsansprüche werden entsprechend niedriger festgesetzt, soweit die ersetzte Satzung zu einem geringeren Beitrag geführt hätte.
 
 
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. 
  
 
 
Tangstedt, den 22.03.2011
 
 
Gemeinde Tangstedt
Der Bürgermeister
 
gez.: Goos 
 

22.03.2011