Öffentliche Bekanntmachungen
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Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südöstlich der Dorfstr. / beidseitig vom Brummerackerweg 23.05.2011
Bekanntmachung
des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südöstlich der Dorfstr. / beidseitig vom Brummerackerweg
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 28.04.2011 (Az. IV 266 512.111-56.47 (F07)) die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 14.02.2011 beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südöstlich der Dorfstr. / beidseitig vom Brummerackerweg nach § 6 Abs. 1 des BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 10, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Rellingen, 10.05.2011
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Wilfried Hans
23.05.2011