Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufstellung einer Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB der Gemeinde Borstel-Hohenraden für den Bereich nördlich des Prisdorfer Weges (Flurstücke teilweise aus 81/14, 80/5 und 77/1, Flur 13) 09.06.2011
Bekanntmachung
des Amtes Pinnau für die Gemeinde Borstel-Hohenraden
Aufstellung einer Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB der Gemeinde Borstel-Hohenraden für den Bereich nördlich des Prisdorfer Weges (Flurstücke teilweise aus 81/14, 80/5 und 77/1, Flur 13)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel-Hohenraden hat in ihrer Sitzung am 14.04.2011 beschlossen, für den Bereich nördlich des Prisdorfer Weges (Flurstücke teilweise aus 81/14, 80/5 und 77/1, Flur 13) eine Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Das genaue Plangebiet ist der anliegenden Planzeichnung zu entnehmen.
Planungsziel ist die Klarstellung des planungsrechtlichen Innenbereiches gem. § 34 BauGB. Als Abgrenzung dient hierbei die vorhandene Zäsur in Form des bestehenden Knicks westlich des Flurstücks 77/1.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Rellingen, 08.06.2011
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Wilfried Hans
zum Lageplan [PDF-Dokument: 226 kB]