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4. Nachtrag zur Satzung des Amtes Pinnau über die Erhebung von Entgelten für die Volkshochschule vom 25.11.1998 21.06.2011 


4. Nachtrag zur Satzung des Amtes Pinnau über die Erhebung von Entgelten für die Volkshochschule vom 25.11.1998

Aufgrund des § 24 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss des Amtes Pinnau am 16.06.2011 folgende 4. Nachtragssatzung  zur Satzung des Amtes Pinnau über Erhebung von Entgelten für die Volkshochschule erlassen: 

Artikel 1

Die Satzung des Amtes Pinnau über die Erhebung von Entgelten für die Volkshochschule vom 25.11.1998 wird wie folgt geändert:
 
1. § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
 
Die Abmeldung von einem Kurs muss der Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden. Abmeldungen beim Kursleiter sind unwirksam. Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Der Rücktritt von der Anmeldung muss spätestens 5 Arbeitstage vor Kursbeginn in der Geschäftsstelle erfolgen. Erfolgt die Abmeldung später, ist die Hälfte der Kursgebühr entrichten. Nach Kursbeginn ist die volle Gebühr zu entrichten, gilt nicht bei Studienreisen. Für Reisen und Exkursionen gelten gesonderte Stornobedingungen.

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
  
 
 
Rellingen, den 20.06.2011
 
 
 
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher 
  
Hans

21.06.2011