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Allgemeinverfügung wegen der Verbotes des Inverkehrbringens von Bockshormkleesamen nach dem Arzneimittelgesetz des Kreises Pinneberg 26.07.2011
Allgemeinverfügung wegen der Verbotes des Inverkehrbringens von Bockshormkleesamen nach dem Arzneimittelgesetz des Kreises Pinneberg
Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Pinneberg hat am 19.07.2011 eine Allgemeinverfügung mit sofortiger Vollziehung erlassen.
Danach ist das Inverkehrbringen von Hilfsstoffen, Wirkstoffen und Arzneimitteln die Bockhornkleesamen (Trigonella foenugraeci semen) sind oder enthalten, die im Zeitraum vom 2009 bis 2001 aus Ägypten eingeführt wurden, verboten. Die Begründung für die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung ergibt sich aus dem tödlich verlaufenden durch Bockhornkleesamenkeime verursachte EHEC-Infektionen.
Die Allgemeinverfügung können Sie hier einsehen:
Allgemeinverfügung wegen der Verbotes des Inverkehrsbingens von Bockshormkleesamen nach dem Arzneimittelgesetz des Kreises Pinneberg [PDF-Dokument: 71 kB]