Öffentliche Bekanntmachungen
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Feststellung einer neuen Gemeindevertreterin in der Gemeinde Prisdorf 16.09.2011
Feststellung einer neuen Gemeindevertreterin in der Gemeinde Prisdorf
Herr Cornelius Samtleben hat seinen Wohnsitz außerhalb der Gemeinde Prisdorf verlegt und damit sein Mandat als Gemeindevertreter verloren.
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist
Christel Lange-Upadek
Rickenweg 18
25497 Prisdorf
zur neuen Gemeindevertreterin festgestellt worden.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Prisdorf kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Rellingen, 13.09.2011
Amt Pinnau
Der Wahlleiter
Hans
16.09.2011