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Öffentliche Bekanntmachungen

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Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet zwischen Prisdorfer Str. und Baumschulenweg 11.10.2011 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Kummerfeld

Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet zwischen Prisdorfer Str. und Baumschulenweg


Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 29.09.2011 (Az. IV 266 512.111-56.32) die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 14.06.2011 beschlossene
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet zwischen Prisdorfer Str. und Baumschulenweg nach § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
 
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
 
Alle Interessierten können die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 9, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
 
 
Rellingen, 11.10.2011
 
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
                                                                                                            
gez. Wilfried Hans 

zur 1. Änderung des Flächennutzungsplan [PDF-Dokument: 101 kB]

11.10.2011