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Feststellung zum Leerbleiben eines Sitzes in der Gemeindevertretung der Gemeinde Tangstedt 11.11.2011 


Feststellung zum Leerbleiben eines Sitzes in der Gemeindevertretung der Gemeinde Tangstedt

Der Gemeindevertreter Bernd Bittner ist aus der Gemeinde Tangstedt verzogen.
 
Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes stelle ich das Leerbleiben des Sitzes in der Gemeindevertretung Tangstedt fest, da der Listenwahlvorschlag der FDP erschöpft ist.
 
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Tangstedt kann gegen diese Feststellung Einspruch nach § 38 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) einlegen.
 
Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
 
 
 
Rellingen, 09.11.2011
 
 
Amt Pinnau
Der Wahlleiter
 
 
Hans
11.11.2011