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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

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Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer für alle amtsangehörigen Gemeinden und die Straßenreinigungsgebühren in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Tangstedt 09.01.2012 


Bekanntmachung


Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer  für alle amtsangehörigen Gemeinden und die Straßenreinigungsgebühren in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Tangstedt



Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Höhe der Hundesteuer in den amtsangehörigen Gemeinden Bönningstedt, Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Hasloh, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt haben sich nicht geändert. Die Sraßenreinigungsgebühren in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Tangstedt sind ebenfalls nicht geändert. Daher werden Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2012 nicht erteilt.
 
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes  in der zur Zeit gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Danach sind im Jahr  2012 die Grundsteuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid ergeben.
Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Steuerbescheide sind gemäß § 12 Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung die im letzten Bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten.
 
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
 
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen erhoben werden.
 
Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung zum Nutzen und Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden des Amtes Pinnau.
 
 
Rellingen, den 12.01.2012                                         Amt Pinnau
                                                                                  Der Amtsvorsteher
für die Gemeinden Bönningstedt, Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Hasloh, Kummerfeld, Prisdorf, Tangstedt
 
                                                                                  gez. Hans  
 
09.01.2012