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Öffentliche Bekanntmachungen

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Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek und des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet südlich der Hauptstr. / Bereich Feuerwehrhaus sowie östlich des Feuerwehrhauses 20.04.2012 


Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek und des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet südlich der Hauptstr. / Bereich Feuerwehrhaus sowie östlich des Feuerwehrhauses.


Amt Pinnau
handelnd für die Gemeinde Ellerbek

Bekanntmachung

Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek und des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet südlich der Hauptstr. / Bereich Feuerwehrhaus sowie östlich des Feuerwehrhauses.
 
hier:
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


In der Sitzung am 22.03.2012 hat die Gemeindevertretung die Satzungsentwürfe der Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek und des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet südlich der Hauptstr. / Bereich Feuerwehrhaus sowie östlich des Feuerwehrhauses (siehe Lagepläne) gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
 
Die Planentwürfe und die Begründungen dazu liegen vom
 
30.04.2012 bis 30.05.2012
 
in der Amtsverwaltung Pinnau, Zimmer 9, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.
 
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder wäh­rend der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah­men können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung / den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung / des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
 
 
Rellingen, den 20.04.2012
 
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher 
 
gez. Wilfried Hans

zum Lageplan 22 Änderung F-Plan Plangebiet [PDF-Dokument: 244 kB]

zum Lageplan B-Plan Nr. 29 Plangebiet [PDF-Dokument: 149 kB]

20.04.2012