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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Bekanntmachung für die Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwi-schen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg 13.06.2012 



B e k a n n t m a c h u n g 
 
Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg 
 
Abschnitt 6 zwischen der Anschlussstelle Quickborn und der Landesgrenze Schleswig-Holstein (SH) / Hamburg (HH) (Bau-km 133+300 bis Bau-km 144+026)
hier: Planänderung durch


·         Anpassung und Instandsetzung folgender Brückenbauwerke103 - Überführung Gemeindestraße „Garstedter Weg“ in Norderstedt,         km 141+286 (BW-Nr.80)102 - Überführung K 5 „Norderstedter Straße“, km 143+005 (BW-Nr.90)102 a - Überführung Radweg K 5 „Norderstedter Straße“, km 143+012 (BW-            Nr.91)105 - Überführung Gemeindestraße „Hasloher Weg“ in Norderstedt,         km 139+837 (BW-Nr.125)
·         Änderung und Errichtung von Lärmschutzwällen an der A 7
·         Erneuerung einer Lärmschutzwand an der L 76 östlich der A 7
·         Herstellung eines neuen Grabens, km 142+084 bis 142+320 (BW-Nr.127)
·         Ergänzungen und Änderungen an Durchlässen, Gräben und sonstigen Gewäs-      sern
·         Änderung von Grundstücksinanspruchnahmen
·         Änderungen im Grunderwerbs- und Bauwerksverzeichnis
·         Änderungen im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung
·         Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplanes
·         Ergänzung von Kompensationsmaßnahmen in den Gemeinden Padenstedt, Großenaspe und Hagen
sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Quickborn, der Stadt Norderstedt sowie der Gemeinden Hasloh und Bönningstedt (Amt Pinnau), der Gemeinden Tackesdorf  und Padenstedt (Amt Mittelholstein) und der Gemeinden Großenaspe und Hagen (Amt Bad Bramstedt-Land).
 
I.     Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH hat die mit Bekanntmachung vom 05.05.2010 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen geändert und hierfür ein Planänderungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln.
II.    Im Rahmen des Planänderungsverfahrens führe ich das Anhörungsverfahren durch, in dem die für und gegen die Planänderung sprechenden Gründe deutlich gemacht werden sollen.Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit 
 
vom 27. Juni 2012  bis einschließlich 27. Juli 2012

im im Rathaus der Stadt Quickborn
Besprechungszimmer 32
Rathausplatz 1
25451 Quickborn 
  
während der folgenden Zeiten:Montag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr bis 18.00 Uhr'
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 
  
und

im Rathaus der Stadt Norderstedt
Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
2. Stock, Zimmer 229 
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

während der folgenden Zeiten:

Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  und  14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
 
Hinweis: 
Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.: 040/53595-285 oder -229 ist die Einsichtnahme zusätzlich von Montag bis Mittwoch jeweils von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr möglich. 
  
und 
 
im Amt Pinnau
Fachbereich Bauen, Ordnung und Soziales
Zimmer 9 - Erdgeschoß
Hauptstraße 60 
25462 Rellingen 
 

während der folgenden Zeiten:

Montag: 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr 
Dienstag: 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr  und  14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr 
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Freitag:  08.30 Uhr bis 13.00 Uhr  
    
Hinweis: 
Mittwochs ist eine Anmeldung bei der Information zur Einsichtnahme erforderlich, da die Amtsverwaltung grundsätzlich an diesem Tage geschlossen ist. 
 
und

im
Amt Mittelholstein
Bürgerbüro Lindenstraße 21
24594 Hohenwestedt 
  
während der folgenden Zeiten:
Montag                     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
Dienstag                  08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr bis 18.00 UhrMittwoch                   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
Donnerstag             08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag                      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
  
und 
  
im
Amt Mittelholstein
Bürgerbüro Hanerau-Hademarschen
Kaiserstraße 11
25557 Hanerau-Hademarschen 
 
während der folgenden Zeiten:
Montag                     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
Dienstag                  08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  Mittwoch                   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
Donnerstag             08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag                      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
  
und 

im
Amt Mittelholstein
Bürgerbüro Aukrug
Bargfelder Str. 10
24613 Aukrug
 
während der folgenden Zeiten:
Montag                      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
Dienstag                   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  Donnerstag              08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag                       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 
  
und 
  
im
Amt Bad Bramstedt-Land
Zimmer 19
König-Christian-Str. 6
24576 Bad Bramstedt

während der folgenden Zeiten:
Montag                    07.30 Uhr bis 13.00 Uhr 
Dienstag                  08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  Mittwoch                   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  Donnerstag             08.00 Uhr bis 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag                      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Hinweis:
Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.: 04192/2009-512 ist die Einsichtnahme außerhalb der o.g. Zeiten möglich. 
  
 
zur Einsichtnahme aus.
 
Ausgelegt werden auch die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen.Dies sind hier insbesondere der landschaftspflegerische Begleitplan mit UVP-Inhalten und ein Fachgutachten zur Prüfung artenschutzrechtlicher Belange.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in den Grunderwerbsplänen und Grunderwerbsverzeichnissen die Eigentumsverhältnisse verschlüsselt dargestellt. Auf Verlangen kann dem Betroffenen am Auslegungsort unter Vorlage seines Personalausweises / Reisepasses die Schlüsselnummer mitgeteilt werden. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen.
1)   Jeder, dessen Belange durch die Planänderung berührt werden, kann bis einschließlich 24. August 2012schriftlich (möglichst 3-fach zum Aktenzeichen 402 - 553.32 - A 7 - 142) oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben beim– Bürgermeister der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn   oder beim– Bürgermeister der Stadt Norderstedt , Rathausallee 50, 22846 Norderstedt   oder beim– Amtsvorsteher des Amtes Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen   oder bem– Amtsvorsteher des Amtes Mittelholstein, Lindenstraße 21, 24594 Hohenwestedt   oder beim– Bürgerbüro Hanerau-Hademarschen, Kaiserstraße 11,25557 Hanerau-   Hademarschen   oder beim– Bürgerbüro Aukrug, Bargfelder Str. 10, 24613 Aukrug   oder beim– Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land, König-Christian-Str. 6, 24576    Bad Bramstedt   oder beim– Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein  -Anhörungs-   behörde-, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel.Zur Fristwahrung ist maßgeblich der Eingang bei einer der o. a. Behörden.Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Eine Eingangsbestätigung des Einwendungsschreibens erfolgt nicht. Die Einwendungen werden zur Vorbereitung des Erörterungstermins in Kopie an den Antragsteller und die Planfeststellungsbehörde weitergeleitet.Einwendungen gegen den Plan sind nach Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen (§ 17 a Nr. 7 S. 1 FStrG).
Die Ausschlussfrist gilt auch für die Stellungnahmen und Einwendungen der nach Naturschutzrecht oder dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen (§ 17 a Nr. 7 S. 2 FStrG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben
2)   Fristgerecht erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch örtlich bekannt gemacht wird.Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Dies gilt auch für die nach Naturschutzrecht oder dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen, wenn sie fristgerecht Stellung genommen haben. Wenn mehr als 300 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diese durch amtliche Bekanntmachung ersetzt werden.Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.Beim Ausbleiben eines Einwenders im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. In diesem Fall gelten die Einwendungen als aufrechterhalten.
Durch die Einsichtnahme in die Planänderungsunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Äußerungen von Vereinigungen, Teilnahme am Erörterungstermin
oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten (§ 17 a Nr. 5 S. 1 FStrG).
 
3)   Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrensverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Planfeststellungsbehörde ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch amtliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.
4)   Die Nummern 1 bis 4 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs.1, 1a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend.
 
5)   Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht im Planfeststellungsverfahren dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
 
6)   Vom Beginn der Planauslegung treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 Bundesfernstraßengesetz und die Veränderungssperre nach § 9 a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9 a FStrG).
Kiel, 31. Mai 2012
 
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
              Schleswig-Holstein
            - Anhörungsbehörde -
 
                         gez.
                      Dautwiz
13.06.2012