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Öffentliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung über die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek und des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet südlich der Hauptstr. / Bereich Feuerwehrhaus sowie östlich des Feuerwehrhauses 09.08.2012 


 
Amt Pinnau handelnd für die Gemeinde Ellerbek

Bekanntmachung
Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek und des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet südlich der Hauptstr. / Bereich Feuerwehrhaus sowie östlich des Feuerwehrhauses.  
hier: Wiederholung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Die von der Gemeindevertretung Ellerbek in ihrer Sitzung am 22.03.2012 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet südlich der Hauptstr. / Bereich Feuerwehrhaus sowie östlich des Feuerwehrhauses und des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet südlich der Hauptstr. / Bereich Feuerwehrhaus (siehe Lagepläne) und die Begründungen lagen vom 30.04.2012 - 30.05.2012 öffentlich aus. Auf Grund eines Bekanntmachungsfehlers muss die öffentliche Auslegung wiederholt werden.

Die Planunterlagen wurden für die zu wiederholende öffentliche Auslegung gem. den vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange in der Planzeichnung (Teil A) des B-Planes Nr. 29 um „Sichtdreiecke“ im Einmündungsbereich der „Planstrasse A“ in die Hauptstr. ergänzt. Des Weiteren wurde die schalltechnische Untersuchung um eine schalltechnische Untersuchung zur Verkehrsbelastung ergänzt und die Ergebnisse hierzu im B-Plan (Teil A + B) berücksichtigt.
Die während der öffentlichen Auslegung vom 30.04. - 30.05.2012 vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden im weiteren Verfahren weiterhin berücksichtigt und müssen nicht erneut vorgebracht werden.
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Ellerbek hat in seiner Sitzung am 07.08.2012 die Entwürfe der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek und des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet südlich der Hauptstr. / Bereich Feuerwehrhaus sowie östlich des Feuerwehrhauses (siehe Lagepläne) wiederholt gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

  Die Planentwürfe und die Begründungen dazu liegen vom   17.08.2012 bis 17.09.2012   in der Amtsverwaltung Pinnau, Zimmer 9, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.   Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder wäh­rend der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah­men können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung / den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung / des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.  

Rellingen, den 09.08.2012  

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Wilfried Hans

zum Lageplan 22. Änderung F-Plan [PDF-Dokument: 247 kB]

zum Lageplan B-Plan 29 [PDF-Dokument: 149 kB]

 

09.08.2012