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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Die Stadtwerke Pinneberg, Am Hafen 7 in 25421 Pinneberg haben gem. § 8 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts (Wasserhaushaushaltsgesetz - WHG -) in der Bekannt-machung vom 31.07.2009 (BGBl. I, Seite 2585) in derzeit gültiger Fassung i.V.m. den §§1 26.10.2012 



Die Stadtwerke Pinneberg, Am Hafen 7 in 25421 Pinneberg haben gem. § 8 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts (Wasserhaushaushaltsgesetz - WHG -) in der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, Seite 2585) in derzeit gültiger Fassung i.V.m. den §§11 ff. des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - LWG -) vom 11.02.2008 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 91) in der z. Z. gültigen Fassung die Bewilligung zur Grundwasserentnahme für folgende Entnahmemengen beantragt:

Maximale Wasserentnahme pro Tag:

13.000m3


Maximale Wasserentnahme pro Jahr:

2.600.000 m3
 
Das Grundwasser soll aus insgesamt 9 Brunnen an 7 Standorten entnommen werden. 


                                
  Baujahr   Tiefe  Gemarkung  Flur  Flurstück
BB I 1970 144 Quickborn 42 113/14
BB II 1974 148 Quickborn 42 15/2
BB III 1989 111 Quickborn 42 9/2
BB IV 1993 162 Quickborn 37 16
BB V-RWL 1995 176 Borstel-Hohenraden 1 78/11
BB V-HWL 2006 45 Borstel-Hohenraden 1 78/11
BB VI 2001 190 Hemdingen 8 49/1
BB VII-RWL 2006 177 Hemdingen 8 11/14
BB VII-HWL 2006 58 Hemdingen 8 11/14
                
 
1. Auslegung
 
Antrag und Unterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, liegen in der Zeit
 
                                  vom  19.11.2012  bis zum  18.12.2012
 
bei folgenden Behörden während der Besuchszeiten aus:
 
Kreisverwaltung Pinneberg
- Fachdienst Umwelt -
Bodenschutz und Grundwasser
Zimmer 3316
Kurt Wagener Straße 11
25337 Elmshorn
 
Stadt Quickborn
Rathausplatz 1
25451 Quickborn
 
 
Amt Rantzau
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
 
Amt Pinnau
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
 
 
 
 
2. Einwendungen
 
Einwendungen gegen das Vorhaben können nur innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu 4 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 15.01.2013 bei den vorgenannten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
 
Bei Ausbleiben einer oder eines Beteiligten in einem nachfolgenden Erörterungstermin zu den eingegangenen Bedenken, Stellungnahmen, Anregungen und Vorschlägen zu dem Verfahren, kann auch ohne sie oder ihn verhandelt werden. Verspätete Einwände können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
Sofern mehr als 300 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch amtliche Bekanntmachung  benachrichtigt werden. Ebenso  kann unter  diesen  Voraussetzungen  die
Zustellung der Entscheidung über die Einwendung durch amtliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung werden in dem selben Verfahren nicht berücksichtigt (§ 122 Satz 3 LWG).
 
Daher sind etwaige Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis oder einer Bewilligung, welche die vom Antragsteller oder vom Einwender beabsichtigten Benutzung gegenseitig ausschließt bzw. Nebenbestimmungen zum Schutz erfordert, innerhalb vorgenannter Einwendungsfrist zu stellen. Diese wären mit den erforderlichen Unterlagen bei der Kreisverwaltung              Pinneberg, Der Landrat, Fachdienst Umwelt, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn, einzureichen.
 
Nach Ablauf der Frist erhobene Einwendungen, wegen nachteiliger Wirkungen, können nur in einer nachträglichen Entscheidung berücksichtigt werden, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens nicht voraussehen konnte (§ 14 Abs.6 WHG).
 
Wegen nachteiliger Wirkungen einer erlaubten oder bewilligten Benutzung können gegen den Inhaber der Erlaubnis oder Bewilligung nur vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden (§ 16 Abs. 2 WHG und § 11 LWG).
 
3. Erörterungstermin
 
Der Erörterungstermin findet statt am
 
12.02.2013
 
um 18:00 Uhr
 
in den Räumen der Stadtwerke Pinneberg
 
Am Hafen 7 in 25421 Pinneberg 
 
  
 
4. Hinweis
 
Die Vorprüfung gem. § 3c UVPG hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
 
 
25337 Elmshorn, den 19.10.2012
Kreis Pinneberg
Der Landrat                                   
Fachdienst Umwelt
Az.: 421-363-19/I-108
26.10.2012