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Öffentliche Bekanntmachungen

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Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet südlich der Hauptstraße/ Bereich Feuerwehrhaus sowie östlich des Feuerwehrhauses 16.11.2012 


Bekanntmachung
des Amtes Pinnau für die Gemeinde Ellerbek
 
Betr.: Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet südlich der Hauptstraße/ Bereich Feuerwehrhaus sowie östlich des Feuerwehrhauses


Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 05.11.2012 (Az. IV 267-512.111-56.013 (22. Änd.)) die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.09.2012 beschlossene 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet südlich der Hauptstraße/ Bereich Feuerwehrhaus sowie östlich des Feuerwehrhauses nach § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
 
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
 
Alle Interessierten können die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 9, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
 
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen, (§ 215 Abs. 1 BauGB).
 
Rellingen, 15.11.2012
 
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
 
gez. Wilfried Hans 
 
16.11.2012