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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer für alle amtsangehörigen Gemeinden und die Straßenreinigungsgebühren in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Tangstedt 11.01.2013 



B e k a n n t m a c h u n g   
 
Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer  für alle amtsangehörigen Gemeinden und die Straßenreinigungsgebühren in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Tangstedt


Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Höhe der Hundesteuer in den amtsangehörigen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt haben sich nicht geändert. Die Straßenreinigungsgebühren in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Tangstedt sind ebenfalls nicht geändert. Daher werden Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2013 nicht erteilt.
 
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes  in der zur Zeit gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Danach sind im Jahr  2013 die Grundsteuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid ergeben.
Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Steuerbescheide sind gemäß § 12 Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung die im letzten Bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten.
 
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
 
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen erhoben werden.
 
Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung zum Nutzen und Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden des Amtes Pinnau.
 
 
Rellingen, den 12.01.2013                

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
für die Gemeinden
Borstel-Hohenraden, Ellerbek,
Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt  
 
gez. Hans 
  
  
  
 

11.01.2013