Öffentliche Bekanntmachungen
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Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister 07.02.2013
Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister
Aufgrund des § 28 Landemeldegesetz informiert das Amt Pinnau über die Widerspruchsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt im Zusammenhang mit der Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und anderer Träger von Wahlvorschlägen. Die Meldebehörde des Amtes Pinnau, Bürgerbüro Rellingen-Pinnau, kann auf Anfrage vor der Kommunalwahl, die am 26. Mai 2013 stattfindet, bestimmte Auskünfte über Daten von Wahlberechtigten an Parteien, Wähergruppen und anderer Träger von Wahlvorschlägen erteilen.
Dieser Möglichkeit der Übermittlung von Daten kann widersprochen werden.
Wer vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, stellt einen kurzen schriftlichen Antrag, der nicht begründet werden muss. Der Antrag ist zu richten an das Amt Pinnau, Bürgerbüro Rellingen-Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen. Entsprechende Antragsformulare und weitere Informationen zum Widerspruchsrecht sind im Bürgerbüro Rellingen-Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, erhältlich.
Rellingen, den 07.02.2013
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
Hans
Widerspruch gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister [PDF-Dokument: 9 kB]