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Öffentliche Bekanntmachungen

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Amtsverordnung des Amtes Pinnau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen im Bereich der Gemeinde Prisdorf vom 08.02.2013 11.02.2013 


Amtsverordnung des Amtes Pinnau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen im Bereich der Gemeinde Prisdorf vom 08.02.2013


 
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für das gesamte Gemeindegebiet Prisdorf verordnet:
 
§ 1
 
Im Gebiet der Gemeinde Prisdorf dürfen alle Verkaufsstellen von Gewerbetreibenden
 
am Sonntag, dem 10.03.2013 aufgrund 10 Jahre Marktkauf,
am Sonntag, dem 02.06.2013 zum Anlass eines Sommerfestes,
am Sonntag, dem 04.08.2013 zum Anlass Start ins neue Schuljahr
sowie am Sonntag, dem 20.10.2013 aufgrund eines Erntedankfestes
 
jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.
 
§ 2
 
Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.
 
§ 3
 
Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von §14 LÖffZG und können mit einer Geldbuße bis zu 15.000,00 € geahndet werden.
 
§ 4
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 21.10.2013 außer Kraft.
 
 
Rellingen, den 08.02.2013
 
 
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
als örtliche Ordnungsbehörde 
(Wilfried Hans)         

zur Bekanntmachung [PDF-Dokument: 474 kB]                                                          

11.02.2013