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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

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3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Pinnau vom 03.04.2007 21.02.2013 


3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Pinnau vom 03.04.2007


Aufgrund des § 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Pinnau vom 11. Februar 2013 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Pinneberg folgende 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Pinnau erlassen:
 
 
Artikel 1
 
Die Hauptsatzung des Amtes Pinnau vom 03.04.2007 wird wie folgt geändert:
 
§ 6 erhält folgende Fassung:
 
 
§ 6 Ständige Ausschüsse
(zu beachten: §§ 10 a, 24 a AO i. V. m. § 16 a GO)
 
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 10 a AO werden gebildet:
 
Finanz- und Personalausschuss
 
Zusammensetzung: 6 Mitglieder
Hinweis: Der Finanz- und Personalausschuss sollte nach Möglichkeit mit zwei Mitgliedern aus der Ellerbek und mit jeweils einem Mitglied aus den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt besetzt sein.
 
 
Aufgabengebiete:
Finanzwesen (mit Ausnahme von Angelegenheiten, welche die Gemeinschaftsschule Rugenbergen und die Volkshochschule Bönningstedt, Amt Pinnau betreffen).
Abgaben
Vorbereitung des Haushaltsplans
Grundstücksangelegenheiten
Personalangelegenheiten
Stellenplan
Übertragene Aufgaben aus dem Gebiet des Hoch- und Tiefbauwesens
 
Beirat für Abwasserentsorgung in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt
 
Zusammensetzung: 4 Mitglieder
 
Hinweis: Der Beirat für Abwasserentsorgung in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt sollte nach Möglichkeit nur mit Mitgliedern aus den Trägergemeinden besetzt werden.
 
Aufgabengebiete:
Angelegenheiten der Abwasserentsorgung in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt, sofern nicht der Abwasserzweckverband zuständig ist.  Hinweis: In diesem Beirat kann nur über Angelegenheiten beraten werden, die nicht vom AZV zu entscheiden sind.
 
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
 
Zusammensetzung:  5 Mitglieder
 
Aufgabengebiete:
Prüfung der Jahresrechnung
 
 
(2) Der Amtsausschuss wählt für jedes Ausschussmitglied eine Stellvertreterin. Die Stellvertreterin vertritt das Ausschussmitglied im Verhinderungsfall.
 
(3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 10 a Abs. 4 AO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen.
 
 
 
 
Artikel 2
 
Die 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 
Die Genehmigung nach § 24a der Amtsordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Pinneberg vom  18. Februar 2013 erteilt.
 
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
 
Rellingen, den 21. Februar 2013
 
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hans 
  
 
21.02.2013