Öffentliche Bekanntmachungen
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Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister 21.02.2013
Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung aus dem Melderegister
Aufgrund des § 28 Landesmeldegesetz informiert das Amt Pinnau über die Widerspruchsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt im Zusammenhang mit der Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen.
Die Meldebehörde des Amtes Pinnau kann auf Anfrage vor der Bundestagswahl, die am 22. September 2013 stattfindet, bestimmte Auskünfte über Daten von Wahlberechtigten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen erteilen.
Dieser Möglichkeit der Übermittlung von Daten kann widersprochen werden.
Wer vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, stellt einen kurzen schriftlichen Antrag, der nicht begründet werden muss.Der Antrag ist zu richten an das Amt Pinnau, Bürgerbüro Rellingen-Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen. Entsprechende Antragsformulare und weitere Informationen zum Widerspruchsrecht sind im Bürgerbüro Rellingen-Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, erhältlich.
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Raum: Erdgeschoss