Öffentliche Bekanntmachungen
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Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden 11.03.2013
Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden
Amt Pinnau, der Amtsvorsteher
handelnd für die Gemeinde Borstel-Hohenraden
Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Widmungsverfügung
Betr.: Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.02.2013 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes werden somit die Straßen
Rubargen, Kummerfelder Straße und Dreeheid (Teilstück)(Flurstücke 92/20, 106/6, 106/5, 106/1, 106/4, 106/7, 106/8, 106/9, 106/3, 106/2, 105 (Teilstück) jeweils der Flur 14 und Flurstück 99 der Flur 13 der Gemarkung Borstel-Hohenraden in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Borstel-Hohenraden ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 3, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 3, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Borstel-Hohenraden, den 08.03.2013
Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister
gez. Werner Moeller
Rellingen, den 11.03.2013
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Wilfried Hans
Lageplan zur Widmungsverfügung [PDF-Dokument: 482 kB]