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Öffentliche Bekanntmachungen

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Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden 11.03.2013 


Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden

Amt Pinnau, der Amtsvorsteher
handelnd für die Gemeinde Borstel-Hohenraden 

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
 
Widmungsverfügung 
Betr.:  Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden
 
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.02.2013 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes werden somit die Straßen
 
Rubargen, Kummerfelder Straße und Dreeheid (Teilstück)(Flurstücke 92/20, 106/6, 106/5, 106/1, 106/4, 106/7, 106/8, 106/9, 106/3, 106/2, 105 (Teilstück) jeweils der Flur 14 und Flurstück 99 der Flur 13 der Gemarkung Borstel-Hohenraden in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
 
Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
 
Die Gemeinde Borstel-Hohenraden ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke.
 
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 3, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
 
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 3, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
 
Borstel-Hohenraden, den 08.03.2013

Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister

gez. Werner Moeller

 
Rellingen, den 11.03.2013  

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Wilfried Hans

Lageplan zur Widmungsverfügung [PDF-Dokument: 482 kB]

11.03.2013