Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt und des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Tangstedt 02.04.2013 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt und des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südöstlich des Pinneberger Weges und nordwestlich der Dorfstraße (K 6) sowie westlich des Grundstückes Pinneberger Weg 5 und östlich der Grundstücke Pinneberger Weg 21 und 29

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Lageplan 8.Änderung F-PlanTangstedt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Sitzung am 18.03.2013 hat der Bau-, Wege- und Umweltausschuss die Satzungsentwürfe der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt und des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südöstlich des Pinneberger Weges, westlich der Dorfstraße (K 6) sowie westlich des Grundstückes Pinneberger Weg 5 und östlich der Grundstücke Pinneberger Weg 21 und 29 (siehe Abbildung) gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
 
Die Planentwürfe und die Begründungen dazu liegen
 
vom 12.04.2013 bis 13.05.2013
 
in der Amtsverwaltung Pinnau, Zimmer 3, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.
 
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Festgestellter Landschaftsplan der Gemeinde Tangstedt; die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
 
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Informationen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder wäh­rend der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah­men können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung / den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung / des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
 
Rellingen, den 27.03.2013
 
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher 
 
gez. Wilfried Hans

02.04.2013