Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südöstlich des Pinneberger Weges und nordwestlich der Dorfstraße (K6) sowie westlich des Grundstückes Pinneberger Weg 5 und östlich der Grundstücke Pinneberger Weg 15.07.2013 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt 
 
Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südöstlich des Pinneberger Weges und nordwestlich der Dorfstraße (K6) sowie westlich des Grundstückes Pinneberger Weg 5 und östlich der Grundstücke Pinneberger Weg 21 und 29

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 22.05.2013 beschlossene 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südöstlich des Pinneberger Weges und nordwestlich der Dorfstraße (K6) sowie westlich des Grundstückes Pinneberger Weg 5 und östlich der Grundstücke Pinneberger Weg 21 und 29 mit Bescheid vom 19.06.2013 (Az. IV 267- 512.111-56.047) nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
 
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
 
Alle Interessierten können die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 3, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
 
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen, (§ 215 Abs. 1 BauGB).
 
Rellingen, 15.07.2013
 
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
                                                                                                            
gez. Wilfried Hans
15.07.2013