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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Ellerbek über die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 28 der Gemeinde Ellerbek für den Bereich östlich des Moorkampsweges, nordöstlich des Schulweges und nördl 29.11.2013 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Ellerbek

Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 28 der Gemeinde Ellerbek für den Bereich östlich des Moorkampsweges, nordöstlich des Schulweges und nördlich der bebauten Fläche „Willhorner Heide“.

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24.10.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Bebauungsplanes Nr. 28 der Gemeinde Ellerbek für den Bereich östlich des Moorkampsweges, nordöstlich des Schulweges und nördlich der bebauten Fläche „Willhorner Heide“ sowie der Entwurf der jew. Begründung mit Umweltbericht und die zu dieser Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Bürgern liegen

 

vom 09.12.2013 bis einschließlich 16.01.2014

 

in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 4, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Unterlagen einsehen sowie Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig. 

Der vorgesehene Geltungsbereich für die  21. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 28 ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht. 

 

Lageplan - Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des B-Plans Nr. 28 

Lageplan - Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des B-Plans Nr. 28 

 

Es liegen folgende umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

[1]   Umweltbericht zur Planung (Bestandteil der Begründung),
[2]   Landschaftsplan der Gemeinde Ellerbek,
[3]   wasserwirtschaftliches Konzept zu den B-Plänen Nr. 4, 3. Ä. + Nr. 28
[4]   die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in [1] und [4] (mehrere Stellungnahmen aus Öffentlichkeitsbeteiligung am 20.05.2010)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bedeutung des Schul­weges als verkehrsunabhängige Wegeverbindung und Auswirkungen der Pla­nung, durch Schaffung neuer Wegeverbindungen auf die Erholungsfunktion der Landschaft.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen/Artenschutz

  • finden sich in [1], [2], und [4] (Stellungnahme TÖB: Forstbehörde Mitte vom 26.07.2010)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Flächennutzung und Biotoptypenausstattung, gesetzlich geschützten Biotopen (Knicks mit Überhäl­tern) und geschützten Waldflächen, zu Belangen des Artenschutzes, zum Le­bensraumpotenzial für Fledermäuse und Vögel, sowie Maßnahmen zur Vermei­dung erheblicher Beeinträchtigungen und Minimie­rung von Lebensraumverlusten sowie dem Bedarf an Waldersatzflächen für Überplanung der vorhandenen Waldfläche.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in [1], [2], [3] und [4] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Um­welt, Untere Wasserbehörde und Untere Bodenschutzbehörde vom 12.08.2010; Wasserverband Mühlenau vom 18.08.2010; Hamburg Wasser vom 04.08.2010; mehrere Stellungnahmen aus Öffentlichkeitsbeteiligung am 20.05.2010)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem im Plangebiet an­stehen­den Boden und dessen naturschutzfachliche Bedeutung, vorhandene Ge­wäs­ser (Gräben außerhalb des Gebietes), sowie dem vorhandenen Förderbrun­nen der Hamburger Wasserwerke, zu den Auswirkungen der geplanten Bebau­ung auf Boden und Grundwasserneubildung durch Versiegelung sowie Maßnah­men zur Vermeidung, Mi­nimierung und zum Ausgleich erheblicher Beeinträchti­gungen, zur Entwässerung und dem neu zu schaffenden Regenrückhaltebecken.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima

  • finden sich in [1], [2] und [4] (Stellungnahme TÖB: Innenministerium vom 19.08.2013),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität sowie den sie bedingenden Faktoren, zur Klimafunktion des Gebietes (innerörtliche Grünzä­suren und Frischluftschneisen) sowie Maßnahmen zur Minimierung von Beein­trächtigungen der Luft und des Kli­mas.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

  • finden sich in [1] und [2],
  • es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes und den zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die geplante Be­bauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchti­gungen.

Umweltbezogene Information zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • finden sich in [1], [2] und [4] (Stellungnahme TÖB: Archäologisches Landesamt Schl.-H. vom 27.07.2010
  • es werden Aussagen getroffen bzw. der Hinweis gegeben, dass Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler zurzeit nicht festge­stellt wer­den können und dass das Schutzgut von der Planung nicht be­einflusst wird, da sich innerhalb und angrenzend an das Plangebiet keine geschützten Kultur- und sons­tigen Sachgüter befinden.

 

 Rellingen, den 29.11.2013

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
Gez. Hildebrand

29.11.2013