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Öffentliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Ellerbek über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet nördlich des Röpenkampsweges sowie westlich des Schulweges. 29.11.2013 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Ellerbek

Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet nördlich des Röpenkampsweges sowie westlich des Schulweges


Öffentliche Auslegung des Planentwurfes

 

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24.10.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet nördlich des Röpenkampsweges sowie westlich des Schulweges sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die zu dieser Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Bürgern liegen

 

vom 09.12.2013 bis einschließlich 16.01.2014

 

in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 4, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Unterlagen einsehen sowie Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

 

Der vorgesehene Geltungsbereich für die 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 4 ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.

 

 Lageplan - Geltungsbereich der 3. Änderung des B-Plans 4

Lageplan - Geltungsbereich der 3. Änderung des B-Plans 4

 

 

Es liegen folgende umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

[1]   Umweltbericht zur Planung (Bestandteil der Begründung),
[2]   Landschaftsplan der Gemeinde Ellerbek,
[3]   wasserwirtschaftliches Konzept zu den B-Plänen Nr. 4, 3. Ä. + Nr. 28,
[4]   schalltechnische Untersuchung zu den Belastungen des Plangebiets durch Straßen- und Gewerbelärm bzw. den Gesamtlärm,
[5]   die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in [1], [4] und [5] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Um­welt, Gesundheitlicher Umweltschutz vom 09.12.2010 und Regionalmanage­ment und Europa vom 29.11.2010),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Lärmimmissionen durch das vorhandene Betonwerk, die angrenzenden Gewerbegebiete und Ver­kehrsflächen und passive Schallschutzmaßen zur Vermeidung erheblicher Be­einträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen/Artenschutz

  • finden sich in [1], [2], und [5] (Stellungnahme TÖB: Forstbehörde Mitte vom 23.11.2010; Kreis Pinneberg, Fachdienst Um­welt, Untere Naturschutzbehörde vom 09.12.2010),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Flächennutzung und Biotoptypenausstattung, gesetzlich geschützten Biotopen (Knicks mit Überhäl­tern), zu Belangen des Artenschutzes, zum Lebensraumpotenzial für Fleder­mäuse und Vögel in Gehölz- und Gebäudebeständen, sowie Maßnahmen zur Vermei­dung erheblicher Beeinträchtigungen und Minimie­rung von Lebensraum­verlusten.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in [1], [2], [3] und [4] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fach­dienst Um­welt, Untere Wasserbehörde und Untere Bodenschutzbehörde vom 09.12.2010; Wasserverband Mühlenau vom 14.11.2010; Hamburg Wasser vom 30.11.2010),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem im Plangebiet an­stehen­den Boden und dessen naturschutzfachliche Bedeutung, zu den Auswir­kungen der geplanten Bebau­ung auf Boden und Grundwasserneubildung durch Versiegelung sowie Maßnah­men zur Vermeidung, Mi­nimierung und zum Aus­gleich erheblicher Beeinträchti­gungen, zur Entwässerung und dem neu zu schaffenden Regenrückhaltebecken.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima

  • finden sich in [1] und [2],
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität sowie den sie bedingenden Faktoren sowie Maßnahmen zur Minimierung von Beein­trächti­gungen der Luft und des Kli­mas.

Umweltbezogene Information zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

  • finden sich in [1] und [2],
  • es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes und den zu er­wartenden Beeinträchtigungen durch die geplante Be­bauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchti­gungen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • finden sich in [1], [2] und [4] (Stellungnahme TÖB: Archäologisches Landesamt Schl.-H. vom 06.12.2010),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. der Hinweis gegeben, dass Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler zurzeit nicht festge­stellt wer­den können und dass das Schutzgut von der Planung nicht be­einflusst wird, da sich innerhalb und angrenzend an das Plangebiet keine geschützten Kultur- und sons­tigen Sachgü­ter befinden.

 

 Rellingen, den 29.11.2013

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
Gez. Hildebrand

29.11.2013