Öffentliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2013 19.12.2013
Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2013
Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Pinnau
für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 18 Amtsordnung i.V.m. § 95b und § 95 a der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Amtsausschusses vom 29. Oktober 2013 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
gegenüber bisher EUR |
nunmehr festgesetzt auf EUR |
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1. |
im Ergebnisplan der |
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Gesamtbetrag der Erträge |
1.219.600 |
181.600 |
3.367.300 |
4.405.300 |
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Gesamtbetrag der Aufwendungen |
1.204.400 |
166.400 |
3.367.300 |
4.405.300 |
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Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
15.200 |
15.200 |
0 |
0 |
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2. |
im Finanzplan der |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
1.015.200 |
50.400 |
3.024.700 |
3.989.500 |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
981.000 |
144.900 |
3.292.100 |
4.128.200 |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
170.900 |
0 |
1.300 |
172.200 |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
171.800 |
0 |
16.500 |
188.300 |
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§ 2
(1) Die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2013 wird auf 20,1989748 % der Finanzkraft der amtsangehörigen Gemeinden festgesetzt, die Grundlage des kommunalen Finanzausgleichs 2013 ist.
§ 3
Soweit nicht anders bestimmt, bleiben die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2013 unberührt.
§ 4
Zur Finanzierung des Teilplanes 27100 wird eine Umlage gemäß § 21 Absatz 1 Amtsordnung von den Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh erhoben. Dabei wird eine Umlage für den allgemeinen Betrieb sowie eine Umlage für Investitionstätigkeit erhoben. Die Berechnung der Umlage ist gemäß der gleichlautenden Gemeindevertretungsbeschlüsse der ursprünglichen Trägergemeinden:
VHS-Umlage |
Umlagesumme: |
56.000,00 € |
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Bönningstedt |
Ellerbek |
Hasloh |
Sonstige |
Gesamt |
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Einwohnerzahlen |
4.376 |
4.263 |
3.416 |
12.055 |
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Hörer /Teilnehmer 2012 |
1.204 |
466 |
387 |
1.622 |
3.679 |
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2.057 |
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1.622 |
3.679 |
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Quotient je Hörer: |
15,22152759 €/Hörer |
(=Umlagesumme/alle Hörer) |
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Bönningstedt |
Ellerbek |
Hasloh |
Restbetrag: |
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Umlage je Hörer aus Gemeinde |
18.326,72 € |
7.093,23 € |
5.890,73 € |
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31.310,68 € |
24.689,32 € |
56.000,00 € |
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Quotient je Einwohner (Restbetrag): |
2,04805622 €/Einwohner |
(Restbetrag für Fremdhörer/Einwohner des Amtes) |
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Bönningstedt |
Ellerbek |
Hasloh |
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Umlage je Einwohner: |
8.962,29 € |
8.730,86 € |
6.996,16 € |
|||
24.689,32 € |
||||||
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Bönningstedt |
Ellerbek |
Hasloh |
|||
Umlage je Hörer aus Gemeinde: |
18.326,72 € |
7.093,23 € |
5.890,73 € |
|||
Umlage je Einwohner: |
8.962,29 € |
8.730,86 € |
6.996,16 € |
|||
Umlage Gesamt: (inkl. Rundungsdifferenz) |
27.289,01 € |
15.824,10 € |
12.886,89 € |
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56.000,00 € |
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Zuweisungen für Investitionen |
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Auszahlungen für Investitionen: |
5.600,00 € |
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Umlagegrundlagen: |
Bönningstedt |
Ellerbek |
Hasloh |
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(Finanzkraft) |
3.897.612 € |
4.285.894 € |
2.788.113 € |
10.971.619 € |
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Es entfallen somit auf: |
Bönningstedt |
Ellerbek |
Hasloh |
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1.989,37 € |
2.187,55 € |
1.423,07 € |
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5.600,00 € |
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Nachrichtlich VHS Umlage (ohne Investitionen): |
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Nur nach Hörern /Teilnehmern: |
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Bönningstedt: |
32.777,83 € |
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Ellerbek: |
12.686,44 € |
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Hasloh: |
10.535,73 € |
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Gesamt: |
56.000,00 € |
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Somit werden als Umlagen festgesetzt:
Allgemeine Umlage für die VHS
Bönningstedt 27.289,01 EUR
Hasloh 12.886,89 EUR
Ellerbek 15.824,10 EUR
Umlage für Investitionstätigkeit
Bönningstedt 1.989,37 EUR
Hasloh 1.423,07 EUR
Ellerbek 2.187,55 EUR
§ 5
(1) Für die Bewirtschaftung des Teilplanes 271 gelten nachfolgende Regelungen:
(2) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung aus Teilplan 271 der Amtsvorsteher seine Zustimmung gemäß § 95 d Abs.1 oder § 95 f Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 100 €.
(3) Der Teilplan 271 bildet ein Budget. Gegenseitig deckungsfähig sind alle Erträge und Aufwendungen mit Ausnahme der in § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik genannten Aufwendungen sowie im Finanzplan alle Aus- und Einzahlungen für Investitionen.
(4) Das Jahresergebnis ist einer gesonderten Ergebnisrücklage des Teilplanes 271 zuzuführen, die nicht der Gesamtdeckung unterliegt. Bei der nächsten möglichen Haushaltsplanung ist die Rücklage im Teilergebnisplan 271 aufzulösen.
§ 6
(1) Der Teilplan 218 bildet ein Budget. Gegenseitig deckungsfähig sind alle Erträge und Aufwendungen mit Ausnahme der in § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik genannten Aufwendungen sowie im Finanzplan alle Aus- und Einzahlungen für Investitionen.
(2) Der Teilplan 241 bildet ein Budget. Gegenseitig deckungsfähig sind alle Erträge und Aufwendungen mit Ausnahme der in § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik genannten Aufwendungen sowie im Finanzplan alle Aus- und Einzahlungen für Investitionen.
(3) Die Teilpläne 218 und 241 bildet ein gemeinsames Budget. Gegenseitig deckungsfähig sind alle Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme der in § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik genannten Aufwendungen sowie im Finanzplan alle investiven Einzahlungen und Auszahlungen.
(4) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung aus den Teilplänen 271 und 241 der Amtsvorsteher seine Zustimmung gemäß § 95 d Abs.1 oder § 95 f Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 100 €.
(5) Das Jahresergebnis des Teilplanes 218 ist einer gesonderten Ergebnisrücklage des Teilplanes 218 zuzuführen, die nicht der Gesamtdeckung unterliegt. Bei der nächsten möglichen Haushaltsplanung ist die Rücklage im Teilergebnisplan 218 aufzulösen.
(6) Das Jahresergebnis des Teilplanes 241 ist einer gesonderten Ergebnisrücklage des Teilplanes 241 zuzuführen, die nicht der Gesamtdeckung unterliegt. Bei der nächsten möglichen Haushaltsplanung ist die Rücklage im Teilergebnisplan 241 aufzulösen.
§ 7
Zur Finanzierung der Teilpläne 218 und 241 wird eine Umlage gemäß § 21 Abs. 1 Amtsordnung von den beteiligten Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh erhoben. Die Umlage wird anhand des Verhältnisses der Schülerzahlen aus der Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh an der Gemeinschaftsschule Rugenbergen zum 12.11.2013 festgesetzt.
Die Umlage beträgt zur Deckung der Ergebnispläne 2.105 Euro pro Schüler und Jahr. Die Umlage zur Finanzierung der Investitionen beträgt 755 Euro pro Schüler und Jahr.
Rellingen, .Dezember 2013
gez. Hildebrand
Amtsvorsteher