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Öffentliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung über die Widmungsverfügung Achtern Toslag in der Gemeinde Borstel-Hohenraden 20.01.2014 


Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

Widmungsverfügung 

Betr.:  Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden 

Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.12.2013 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes werden somit die Straßen 

Achtern Toslag,
(Flurstück 19/31 , Flur 7, Gemarkung Borstel-Hohenraden) 

in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt. 

Sowie ein 

Weg zwischen den Grundstücken Achten Toslag 19/19a und 22
(Flurstück 19/30, Flur 7, Gemarkung Borstel-Hohenraden) 

in die Straßengruppe sonstige öffentliche Straßen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) StrWG eingeteilt. 

Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein. 

Die Gemeinde Borstel-Hohenraden ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke. 

Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 4, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden. 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 109, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen. 

Borstel-Hohenraden, den 18.12.2013                                                    

Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister
gez. Rahn

Lageplan Achtern Toslag [PDF-Dokument: 440 kB]

20.01.2014