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Öffentliche Bekanntmachungen

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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet südlich der Prisdorfer Str. und westlich des Gewerbegebietes "Ossenpadd" 29.01.2014 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Kummerfeld

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet südlich der Prisdorfer Str. und westlich des Gewerbegebietes "Ossenpadd" (Flur 4, Flurstück 807).


Öffentliche Auslegung des Planentwurfes
 

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 12.12.2013 gebilligte und zur Ausle­gung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet südlich der Prisdorfer Str. und westlich des Gewerbegebietes "Ossenpadd" (Flur 4, Flurstück 807) sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die zu dieser Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Be­hörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Bürgern liegen 

vom 14.02.2014 bis einschließlich 14.03.2014 

in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 4, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus. 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterla­gen und die umweltbezogenen Unterlagen einsehen sowie Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpla­nung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig. 

Der vorgesehene Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 16 ist in dem nachfolgen­den Lageplan kenntlich gemacht.

Lageplan - Geltungsbereich des B-Plans Nr. 16 Kummerfeld

Lageplan - Geltungsbereich des B-Plans Nr. 16 

 

Es liegen folgende umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

[1]   Umweltbericht zur Planung (Bestandteil der Begründung),
[2]   Landschaftsplan der Gemeinde Kummerfeld,
[3]   Wasserwirtschaftliches Konzept zum angrenzenden B-Plan Nr.12
[4]   die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft. 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in [1] und [4] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Um­welt, Gesundheitlicher Umweltschutz vom 29.10.2013),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Lärmimmissionen durch die ca. 300 m bis 500 m entfernte Autobahn und passive Schallschutz-maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen/Artenschutz

  • finden sich in [1], [2], und [4] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Untere Naturschutzbehörde vom 29.10.2013; Stellungnahme aus Öffent­lichkeitsbeteiligung am 24.10.2013),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Flächennutzung und Biotoptypenausstattung, gesetzlich geschützten Biotopen (Knick mit Überhäl­tern), zu Belangen des Artenschutzes, zum Lebensraumpotenzial für Vögel in Gehölz- und Gebäudebeständen, sowie Maßnahmen zur Vermei­dung erheblicher Beein­trächtigungen und Minimie­rung von Lebensraumverlusten.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in [1], [2], [3] und [4] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fach­dienst Umwelt, Untere Wasserbehörde, Grundwasser und Untere Bodenschutz­behörde vom 29.10.2013),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem im Plangebiet an­stehen­den Boden und dessen naturschutzfachliche Bedeutung, zu den Auswir­kungen der geplanten Bebau­ung auf Boden und Grundwasserneubildung durch Versiegelung sowie Maßnah­men zur Vermeidung, Mi­nimierung und zum Aus­gleich erheblicher Beeinträchti­gungen, zur Entwässerung in das im östlich an­grenzenden Baugebiet (B-Plan Nr.12) vorhandenen Regenrückhaltebecken sowie einem im Plangebiet befindlichen Brunnen nebst Hinweisen zu Art und Weise des Brunnenrückbaus.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima

  • finden sich in [1] und [2],
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität sowie den sie bedingenden Faktoren sowie Maßnahmen zur Minimierung von Beein­trächti­gungen der Luft und des Kli­mas.

Umweltbezogene Information zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

  • finden sich in [1] und [2],
  • es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes und den zu er­wartenden Beeinträchtigungen durch die geplante Be­bauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchti­gungen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • finden sich in [1], [2] und [4] (Stellungnahme TÖB: Archäologisches Landesamt Schl.-H. vom 24.10.2013),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. der Hinweis gegeben, dass Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler zurzeit nicht festge­stellt wer­den können und dass das Schutzgut von der Planung nicht be­einflusst wird, da sich innerhalb und angrenzend an das Plangebiet keine geschützten Kultur- und sons­tigen Sachgü­ter befinden.

Rellingen, den 28.01.2014

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hildebrand
 

29.01.2014