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Öffentliche Bekanntmachungen

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Amtsverordnung des Amtes Pinnau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen im Bereich der Gemeinde Prisdorf vom 10.02.2014 26.02.2014 


Amtsverordnung des Amtes Pinnau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen im Bereich der Gemeinde Prisdorf vom 10.02.2014

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für das gesamte Gemeindegebiet Prisdorf verordnet:

§ 1 

Im Gebiet der Gemeinde Prisdorf dürfen alle Verkaufsstellen von Gewerbetreibenden

am Sonntag, dem 06.04.2014 zum Anlass „Frühjahrserwachen“,

am Sonntag, dem 25.05.2014 zum Anlass „Goldener Mai“,

am Sonntag, dem 31.08.2014 zum Anlass „Start ins neue Schuljahr“

sowie am Sonntag, dem 02.11.2014 zum Anlass „Erntedankfest“

 

jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2 

Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von §14 LÖffZG und können mit einer Geldbuße bis zu 15.000,00 € geahndet werden.

§ 4

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 03.11.2014 außer Kraft.

 

Rellingen, den 10.02.2014

 

Amt Pinnau

Der Amtsvorsteher

als örtliche Ordnungsbehörde

(Günther Hildebrand)                                                       

26.02.2014